Steuererklärungen für Privatpersonen

Einkommensteuererklärung
Wir erstellen zuverlässig die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner und vertreten Sie gegenüber den Finanzbehörden.

 

Erbschaftsteuererklärung

Grundsätzlich besteht eine Anzeigepflicht für jeden Erwerber gegenüber dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls. D.h. sie gilt neben den Erben auch für Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte (§ 30 ErbStG). Anzeigepflicht besteht auch bei Auslandsvermögen. 

Neben diesen erbschaftsteuerrechtlichen Anzeigepflichten kommen grundsätzlich auf den Erben auch Einkommensteuererklärungspflichten zu. Der Erbe wird als Gesamtrechtsnachfolger grundsätzlich Erklärungsverpflichteter und Steuerschuldner für den Verstorben (§ 45 AO). Auch ist er verpflichtet unrichtige oder unvollständige Erklärungen der Vergangenheit, sofern der Erbe dies nachträglich erkennt, unverzüglich zu berichtigen (§ 153 AO).

 

 

 

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